Behandlung

Trockenblumenstrauß mit verschiedenen Texturen und Farben, darunter weiße und gelbe Blüten sowie braune Blätter.

Verhaltenstherapie (VT) ist ein psychotherapeutisches Richtlinienverfahren, das darauf abzielt, Denk- und Verhaltensmuster zu verändern. Sie basiert auf der Idee, dass unser Verhalten und unsere Emotionen eng miteinander verknüpft sind und dass durch die Veränderung unserer Verhaltensweisen auch unsere Gefühle und Einstellungen beeinflusst werden können. Die Verhaltenstherapie wird bei diversen psychischen Belastungen und Problemen eingesetzt. Ziel ist es, den Klienten Werkzeuge an die Hand zu geben, um besser mit ihren Herausforderungen umzugehen. Besondere Techniken in der VT sind u.a. die Verhaltensexperimente, Expositionen oder Entspannungsverfahren.

    • Ängste, Phobien und Panikattacken

    • Aufmerksamkeitsstörungen AD(H)S

    • Autismus-Spektrum-Störungen

    • Depressionen

    • Emotionale Störungen

    • Essstörungen

    • Psychosomatische Beschwerden

    • Schlafstörungen

    • Soziale Unsicherheit

    • Tics

    • Trauer 

    • Traumatisierung

    • Zwänge

  • 1.     Kontaktaufnahme

    Nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Am besten füllen Sie dazu das Kontaktformular aus oder rufen mich in den telefonischen Sprechzeiten an. Wir vereinbaren dann einen Termin für ein Erstgespräch und lernen uns kennen.

    2.     Sprechstunde und Probatorik

    Bei gesetzlich Versicherten starten wir mit 5 Sprechstunden und 6 probatorischen Sitzungen, die dazu dienen, uns kennenzulernen, den therapeutischen Auftrag zu klären und Behandlungsziele zu formulieren. Danach planen wir gemeinsam die Therapie und stellen den Antrag bei der Krankenkasse.

    Bei privat Versicherten beginnt man direkt mit 5 Probatoriksitzungen.

    3.     Therapie

    Je nach Störungsbild können wir eine Kurz- oder Langzeittherapie durchführen. Die Kurzzeittherapie umfasst 24 Einzelsitzungen + 6 Sitzungen mit Bezugspersonen. Bei der Langzeittherapie haben wir ein Kontingent von 60 Sitzungen + 15 Bezugspersonenstunden zur Verfügung.

    Die Sitzungen finden i.d.R. wöchentlich zu einem festen Termin statt und dauern 50 Minuten.

    Bei Selbstzahlern gibt es mehr Freiheiten. Hier ist kein Antrag nötig und die Sitzungen werden nach Bedarf geplant.

  • Gesetzliche Krankenkasse: Die Kosten für die Behandlung werden beim Vorliegen einer psychischen Störung vollständig von der Kasse übernommen. Ausnahme bilden privat gestellte Ausfallhonorare, die nicht von der Versicherung übernommen werden.

    Private Krankenkasse, Beihilfe: In der Regel werden die Kosten für die Psychotherapie von den privaten Kassen übernommen. Dies hängt von Ihrem Versicherungstarif ab. Klären Sie am besten vor dem Erstgespräch, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.

    Die Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für eine Einzelbehandlung (50 min) wird ein Gebührenrahmen zwischen dem 2,3-fachen (134,06 €) und dem 2,8-fachen (163,18 €) Steigerungssatz berechnet. Es können weitere Kosten, bspw. für Diagnostik, Anamnese oder Befundberichte anfallen. Diese werden ebenfalls nach GOP abgerechnet.

    Selbstzahler: Sollte es Ihr Wunsch sein, die Kosten für die Behandlung selbst zu übernehmen, ist auch das natürlich möglich. Ihre Kasse bekommt dann keinerlei Infos über die Therapie. Die Kosten richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).